Aktuelle Informationen, Stand 05.10.2023

Richtiges Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Grundsätzlich gilt: Kinder, die akut erkrankt sind, gehören nicht in die Schule. Es ist eine Entscheidung der Eltern, ob und wann sie ihre Kinder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt vorstellen, und es ist Entscheidung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ob und ggf. welche Diagnostik sie veranlassen. Ein „Schnupfenplan“ ist daneben nicht erforderlich.
Werden der Schule SARS-CoV-2-lnfektionen bei Schulangehörigen bekannt, gilt auch weiterhin, dass die Anzahl der Fälle im Corona- Dashboard gemeldet wird.

Mund-Nasen-Bedeckung

Es bleibt an den Schulen bei den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich hat sich die Mund-Nasenbedeckung (MNB) während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Ungeachtet der hohen Anforderungen, die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Anordnung einer MNB-Pflicht besteht, gilt: Es ist weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine MNB zu tragen. Auch an dieser Stelle sind im Miteinander während des Schulalltags in besonderem Maße Rücksichtnahme und verständnisvolle Kommunikation gefordert.